Halter Gutach GmbH
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Wohnmobil Mietbedingungen der Firma Halter Gutach GmbH Wohnmobil Mietbedingungen der Firma Halter Gutach GmbH

Mietpreise:
01.10.-31.03.: 79,-- € / Tag
01.04.-30.09.: 99,-- € / Tag (ab der 2.Woche nur noch 84,-- € / Tag)
Servicepauschale:100,-- € / einmalig
Kaution:1000,-- €
Anzahlung:250,-- €

Mindestmietzeit:
7 Tage (wir vermieten in der Regel von Samstag bis Samstag)

Reservierung:
Reservierungen sind erst nach Leistung der Anzahlung, bzw. Bezahlung des Mietpreises und schriftlicher Bestätigung durch die Halter Mobil GmbH verbindlich. Die automatische generierte E-Mail bei Online-Reservierung zählt nicht als Bestätigung.

Anzahlung und Kaution:
Bei Vertragsabschluß/Reservierung ist eine Anzahlung von € 250,- zu bezahlen. Nach Erhalt der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 14 Tagen (Zahlungseingang) eine Anzahlung in Höhe 250 €, auf das in der Reservierungsbestätigung genannte Konto der Halter Gutach GmbH zu überweisen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis muss bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf unserem Konto eingegangen sein

Bei Übergabe ist eine Kaution von € 1.000,-- in bar zu hinterlegen. Bei unbeschädigter Rückgabe des Wohnmobils erhalten Sie diese zurück. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden …) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Mieter zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten.

Für das Fahrzeug besteht eine Haftpflicht-Versicherung mit unbegrenzter Deckung, sowie eine Kfz-Vollkaskoversicherung mit € 1000,-- Selbstbeteiligung (Kaution).

Haftung des Mieters:
Die Haftung des Mieters für das Fahrzeug ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hiervon abweisend haftet der Mieter unbeschränkt für jedes Verschulden, wenn

  • der Mieter das Fahrzeug benutzt oder zulässigerweise einem beauftragten Fahrer überlässt, ohne dass er oder der Beauftragte im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist oder ein Fahrverbot gegen ihn oder den beauftragten Fahrer verhängt ist.
  • das Fahrzeug einem unberechtigten Fahrer (einem Dritten) überlassen wird.
  • das Fahrzeug vom Mieter oder vom berechtigten Fahrer in absolut fahruntüchtigem Zustand benutzt wird.

Nicht unfallbedingte Schäden an der Inneneinrichtung sind nicht versicherbar. Für diese Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

Mindestalter: 
Das Mindestalter des Mieters und des Fahrers beträgt 21 Jahre. Führerscheinbesitz der Klasse 3 bzw. der Klasse B seit mindestens einem Jahr wird vorausgesetzt. Der Mieter ist verantwortlich, dass jeder weitere Fahrer dieselben Vorraussetzung erfüllt und im Besitz von einem gültigen Personal- bzw. Reisepass ist.

Übergabe/Rückgabe: 
Der Mieter übernimmt vom Vermieter das Fahrzeug zum vereinbarten Termin in ordnungsgemäßen Zustand, mit Bord-Werkzeug, Stromkabel, Warndreieck, Warnwesten, Verbandskasten, Kraftfahrzeugschein, grüner Versicherungskarte, Schlüssel und Betriebsanleitung.

Übergabe-/Rückgabezeit sind bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Verspätete Rückgabe durch den Kunden wird mit einem weiteren Tagessatz verrechnet.

Übernahme und Rückgabetag werden zusammen als ein Tag berechnet, sofern insgesamt 24 Stunden nicht überschritten werden.

Der Mieter hat das Fahrzeug nach Ende der Überlassungszeit gereinigt (innen + außen), mit entleerter Toilette und vollem Kraftstofftank zurückzugeben. Bei ungereinigter Rückgabe bzw. ist Nachreinigung erforderlich, entstehen folgende Kosten:

Toilettenreinigung100,- und Außen- Innenreinigung € 100,-

Servicepauschale:
einmalig € 100,- ; beinhaltet = Toilettenchemie, 2 x 11 kg Gasflaschen, Einweisung ins Fahrzeug

Rücktritt:
Bei Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter sind folgende Anteile des Mietpreises zu zahlen:

  • 30% des Mietpreises vom 50. bis 21. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
  • 60% des Mietpreises vom 20. bis 8. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
  • 80% des Mietpreises ab 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
  • 95% des Mietpreises am Tag des vereinbarten Mietbeginns 

Auslandsfahrten:
Zur Einreise in osteuropäische Länder bzw. Länder außerhalb Europas, hat der Mieter die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen.

Zur Information:
Da die Einsätze der Fahrzeuge genau geplant sind, bitten wir Sie, die Übernahme- und Rückgabetermine genauestens einzuhalten. Sollte durch verspätete Rückgabe des Fahrzeugs z. B. Schadenersatzansprüche des Nachmieters entstehen, so behalten wir uns vor, gegen Sie de Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Deshalb nochmals unsere Bitte an Sie: Bitte überziehen Sie ohne vorherige Absprache die Mietzeit nicht.

Da auch Sie und der Mieter nach Ihnen mit einem sauberen, außen wie innen, gepflegten Fahrzeug in den Urlaub starten möchten, bitten wir Sie um Rückgabe im einwandfrei gereinigten Zustand, innen wie außen. Bei der Einweisung des Fahrzeugs erstellen wir gemeinsam ein Übergabeprotokoll, in dem etwaige Schäden oder besondere Vereinbarungen festgehalten werden. Dieses Übergabeprotokoll dient bei der Rückgabe als Schadensprotokoll bei Durchsicht des Fahrzeugs.

In unseren Mietfahrzeugen ist das Rauchen verboten. Die Mitnahme von Tieren ist nur nach Rücksprache gestattet.

Auslandsfahrten in die Türkei sind derzeit nicht erlaubt. Fahrten in Kriegs-/Krisengebiete sind verboten.

Bitte beachten Sie unsere ausführlichen AGB !

Halter Gutach GmbH - Stand 02/2008


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